Elektronische Rechnungen sicher und stressfrei versenden

Seit dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen (eRechnungen) nach Umsatzsteuergesetz der gesetzlich definierte Standard für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen.

Häufig wird angenommen, dass eine Pflicht zum Versand erst ab 2028 besteht. Das stimmt so nicht.
Zwar gilt bis dahin eine Übergangsregelung – aber nur unter folgender Bedingung:

Der Rechnungsempfänger muss dem Erhalt einer PDF-Rechnung ausdrücklich zustimmen.

Ohne diese Zustimmung ist der Versand einer pdf-Rechnung seit 2025 nicht mehr zulässig.

Wichtig dabei:

  • eRechnungen bestehen aus einem maschinenlesbaren, standardisierten XML-Datensatz.
  • eRechnungen müssen zwingend verarbeitet werden.
  • eRechnungen dürfen nicht abgelehnt oder zurückgewiesen werden.
  • Eine PDF-Datei erfüllt die Anforderungen an eine eRechnung nicht mehr.

Um den Ausgang einer eRechnung reibungslos zu gestalten, bietet die Checkliste einen kompakten Überblick:

  • Notwendige interne Vorbereitungen
  • Typische Fehlerquellen vermeiden
  • Prozesse und Systeme fit für die eRechnung machen

Die Checkliste steht kostenfrei zum Download bereit.

Der Download erfolgt im Austausch gegen eine Registrierung für den Newsletter.
Für Fragen, Anregungen oder Feedback steht ein offener Austausch jederzeit offen.


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