Mindestangaben XRechnung

Ich habe einen Artikel den Mindestangaben in einer gültigen XRechnung geschrieben.

Der Artikel erläutert kompakt die Pflichtfelder gemäß Norm EN 16931 und deutscher XRechnung-Spezifikation (Version 3.0.2, Stand 20. Juni 2024), die für eine rechtssichere elektronische Rechnung erforderlich sind.

Hintergrund

XRechnung ist die deutsche CIUS (Core Invoice Usage Specification) zur EU-Norm EN 16931. Sie wurde ursprünglich für B2G entwickelt, funktioniert aber genauso zuverlässig im B2B-Kontext.

Zusatzpflichtfelder gegenüber UStG

Neben den umsatzsteuerlich erforderlichen Angaben (§ 14 UStG) verlangt XRechnung weitere Informationen:

  • BT‑10 (Buyer Reference) – z. B. Leitweg‑ID bei öffentlichen Auftraggebern
  • BT‑41–BT‑43 – Kontaktperson, Telefonnummer und E‑Mail des Verkäufers
  • BT‑24 – Specification Identifier (Kennung der genutzten XRechnung-Spezifikation)
  • BT‑27 – Actual Delivery Date (tatsächliches Lieferdatum gemäß UStG)

Validierung und Ergebnisse

Eine Beispielrechnung mit den Mindestangaben wurde von der Zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) geprüft und als gültig anerkannt. Verschiedene frei verfügbare Validatoren haben das Ergebnis bestätigt.

Zwei Beispielrechnungen sowie eine Checkliste mit den Mindestangaben stehen zum Download bereit.

Link zum Artikel und Download der Unterlagen

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