Mindestangaben nach Umsatzsteuergesetz
Ich habe einen Artikel zu den Mindestanforderungen bzw. Mindestangaben an gültige elektronische Rechnungen gemäß der Umsatzsteuergesetz geschrieben. Die Norm EN16931 definiert, welche Informationen in einer eRechnung enthalten sein müssen. Allerdings werden in den Business Rules die Vorgaben im Umsatzsteuergesetz nicht beachtet.
Pflichtangaben nach § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes
Nach dem Umsatzsteuergesetz müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- Art und Menge der Ware oder Leistung.
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
- Aufgeschlüsseltes Entgelt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen.
- Anzuwendender Steuersatz und der darauf entfallende Steuerbetrag.
Mindestangaben für eine gültige Rechnung
Neben den Mindestangaben nach EN16931 ergeben sich aus dem Umsatzsteuergesetz sieben weitere Pflichtangaben. Von insgesamt 163 möglichen Business Terms (BT) müssen 37 in der Rechnung enthalten sein. Acht dieser Business Terms haben festgelegte Standardwerte, sodass für 29 Business Terms rechnungsspezifische Daten eingetragen werden müssen.
Validierung und XRechnung
Die Validierung nach EN16931 prüft nicht die Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Diese müssen gesondert geprüft werden. Es gibt jedoch eine Spezifikation, die die deutschen Regeln beachtet und prüft: XRechnung.
Für weitere Details und eine Checkliste mit den Mindestangaben steht eine Beispielrechnung zum Download bereit.