Mindestangaben eRechnung nach EN16931

Ich habe einen Artikel zu den Mindestanforderungen bzw. Mindestangaben an gültige elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm EN 16931 geschrieben. Diese Norm definiert, welche Informationen in einer eRechnung enthalten sein müssen, und deckt eine Vielzahl von Szenarien ab, die über die typischen Angaben einer herkömmmlichen Rechnung hinausgehen.

Wichtige Punkte:

  • Anwendungsbereich: Der Artikel betrachtet B2B-Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen, die den Normalsatz der Umsatzsteuer verwenden und bei denen die Zahlung per Überweisung erfolgt.
  • Mindestangaben: Von 163 möglichen Business Terms (BT) müssen in einer gültigen Rechnung lediglich 30 angegeben werden. Acht dieser 30 haben festgelegte Standardwerte, sodass für 22 Business Terms rechnungsspezifische Daten eingetragen werden müssen.
  • Kernangaben:
    • Rechnungsinformationen: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungstyp (Code „380“ für Handelsrechnung), Rechnungswährung (z.B. „EUR“).
    • Prozess-Steuerung: Spezifikationskennung (z.B. „urn:cen.eu:en16931:2017“).
    • Verkäufer und Käufer: Name/Bezeichnung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Länderkennung (z.B. „DE“ für Deutschland).
    • Zahlung: Zahlungsart (Code „30“ für Überweisung), Zahlungskonto (IBAN).
    • Rechnungspositionen: Positionsnummer, Menge, Maßeinheit, Nettobetrag, Nettopreis, Umsatzsteuerkategorie (Code „S“ für Normalsatz), Umsatzsteuersatz, Artikelname.
    • Gesamtsummen: Summe Nettobetrag, Gesamtbetrag ohne und mit Umsatzsteuer, fälliger Zahlungsbetrag.
    • Umsatzsteueraufschlüsselung: Basisbetrag und Steuerbetrag pro Steuerkategorie, Umsatzsteuersatz pro Kategorie.
  • Validator Tests: Mit einer Beispielrechnung wurden verschiedenen Validatoren getestet, wobei die Ergebnisse gemischt ausfielen. Einige Validatoren erkannten die Spezifikationskennung korrekt und empfahlen die Annahme der Rechnung, während andere Fehler oder Warnungen ausgaben.
  • Wichtiger Hinweis: Auch wenn eine Rechnung die Mindestanforderungen nach EN 16931 erfüllt, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie vom Finanzamt zum Vorsteuerabzug anerkannt wird. In Deutschland gelten zusätzlich steuerrechtliche Vorgaben, die über die Norm hinausgehen.

Der Artikel bietet auch eine Beispielrechnung und eine Checkliste mit den Mindestangaben zum Download an. Ein weiterer Artikel über die Mindestanforderungen an eine Rechnung nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz wird angekündigt.

Link zum Artikel und Download der Unterlagen

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